Fragen und Antworten

Eine gute Waldpflege besteht unter anderem darin, alte und schwache Bäume zu fällen, um Licht und Platz für Jungbäume zu schaffen. Mit jedem unserer Eingriffe verfolgen wir ein bestimmtes Ziel.

  • Gut die Hälfte der gefällten Bäume werden als Brennstoff eingesetzt: Wärmeverbünde wie das Holzkraftwerk Basel übernehmen den lokalen Energieträger in Form von Schnitzeln, Private bestellen auch Stückholz bei uns.
  • Auch die Vielfalt der Baumarten ist ein wichtiger Aspekt der Waldpflege. Durch das Fällen von dominanten Arten wie Buchen, Ahorn und Esche entsteht neuer Platz für seltenere Baumarten. So können beispielsweise Nussbaum, Kirsche und Eiche neu gepflanzt und gefördert werden.
  • Morsche Äste und instabile Baumteile werden entfernt, um die Waldbesucherinnen und -besucher vor Unfällen zu schützen und so die Sicherheit im Wald zu gewährleisten.

Bei Holzschlag besteht für Waldbesucherinnen und Waldbesucher Lebensgefahr. Gesperrte Waldstrassen und Wege dürfen daher auf keinen Fall betreten werden. Bitte beachten Sie, dass Sie den Wald auf eigenes Risiko begehen. Das Forstpersonal hat keine Kapazitäten, die abgesperrten Gebiete zusätzlich zu überwachen.

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Wald ist grundsätzlich ein ungesicherter Naturraum. Beim Waldbesuch ist jede Person respektive die Leitung von Klassen oder Gruppen selbst für die Sicherheit verantwortlich. Der Wald ist jederzeit zugänglich, der Waldbesitzer respektive die Waldbesitzerin lehnen jede Haftung ausdrücklich ab.

Fallholz gehört dem Waldbesitzer, in diesem Fall dem Forstrevier Allschwil/vorderes Leimental. Mit einer schriftlichen Sammelbewilligung darf in dafür vorgesehenen und entsprechend gekennzeichneten Gebieten Holz gesammelt werden.

Ja, wir empfehlen jedoch, nur die offiziellen Feuerstellen zu benutzen. Hier besteht eine sichere Infrastruktur, zudem steht mancherorts kostenlos trockenes Brennholz zur Verfügung. Dass man den Abfall nach dem Bräteln wieder mitnimmt, ist Ehrensache.

Achtung: Bei grosser Trockenheit und Hitze sind die Warnungen und ein allfälliges Feuerverbot der Behörden zu befolgen.

Aktuelle Warnungen

Das ist grundsätzlich erlaubt. Veranstaltungen mit mehr als 50 Personen sind jedoch bewilligungspflichtig. Die Bewilligungsbehörde ist die Einwohnergemeinde.

Weitere Infos siehe Merkblatt «Veranstaltungen im Wald BL»

Velofahren ist auf befestigten Mergelwegen oder beschilderten Biketrails gestattet. Auf Wanderwegen und Waldpfaden sind keine Fahrräder erlaubt. Ebenfalls nicht gestattet ist das Bauen von eigenen Trails im Wald.

Reiten ist nur auf befestigten Wegen oder entsprechend beschilderten Strecken erlaubt.

Grössere Tiere wie Reh, Fuchs und Hase lässt man liegen und meldet sie dem Wildhüter oder der Polizei, die eine korrekte Entsorgung übernehmen. Das Forstpersonal ist für solche Fälle nicht zuständig. Kleintiere zersetzen sich im Wald innert weniger Tage.

Nistet ein Dachs, Fuchs, Marder oder ein anderes Wildtier in Ihrem privaten Garten, können Sie sich an den Wildhüter Ihrer Gemeinde wenden.
Er wird sich um das Tier kümmern.

Jagdwesen – Amt für Wald

Grundsätzlich ja. Eine wichtige Ausnahme ist die Brut- und Setzzeit vom 1. April bis zum 31. Juli. Während dieser Zeitspanne gilt die gesetzliche Leinenpflicht, um Jungwild und Brutvögel zu schützen.