Eine grosse Artenvielfalt ist wichtig, damit unsere Lebensräume stabil bleiben und funktionieren. Neben den Tieren und Pflanzen sind auch wir Menschen von einer intakten Umwelt abhängig, da Ökosysteme entscheidend für das Wohlbefinden und die Gesundheit sind. Der Wald bietet uns unter anderem sauberes Trinkwasser als Grundlage für unsere Nahrung.

Im Forstrevier Allschwil/vorderes Leimental sind die Wälder aufgrund ihrer Naturvielfalt und Naturnähe ökologisch wertvoll und prägen das Landschaftsbild. Mehr als ein Drittel der einheimischen Pflanzen- und Tierarten leben hier. Um die Biodiversität im Wald zu erhalten, ist es wichtig, ein "Mosaik" aus naturnahen Lebensräumen wie lichten Baumbeständen, Feuchtstellen, Quellen, Asthaufen und Feuchtbiotopen zu bewahren und zu erweitern. Bei jeder waldbaulichen Massnahme berücksichtigen wir wenn immer möglich den Naturschutz und fördern und schonen Biotopbäume, seltene Baumarten sowie Eichen und Totholz.

In unserem Forstrevier werden Waldrandpflegekonzepte umgesetzt, um die Vernetzung von Lebensräumen zu fördern. Ein Grossteil der Waldränder ist bereits ökologisch aufgewertet und wird entsprechend gepflegt.

Rund 224 ha (42% der Waldfläche) stehen in unseren Reviergemeinden unter kantonalem Schutz, verteilt auf sieben Gebiete. Diese Gebiete sind im Inventar der geschützten Naturdenkmäler des Kantons enthalten und werden nach den Zielsetzungen des Naturschutzes gepflegt. Weitere kommunale Naturschutzobjekte sind in den kommunalen Zonenplänen ausgeschieden.

Kleinwälder (u. a. Siedlungswälder) und Feldgehölze sind wichtig für die Vernetzung der Lebensräume zahlreicher Tierarten, insbesondere wenn das angrenzende Landwirtschaftsland extensiv bewirtschaftet wird.

Die Waldpflege in den kantonalen Schutzgebieten richtet sich nach den vorhandenen Nutz- und Schutzkonzepten und ist auf die vorhandenen Naturwerte ausgerichtet. Dabei werden die Ziel- und Leitarten der Abteilung Natur und Landschaft berücksichtigt. Die detaillierte Liste findet sich im separaten Analyseteil zum WEP. Anlässlich der Unterschutzstellung werden spezifische Pflegepläne ausgearbeitet. Die Abgeltungen des Ertragsausfalls und der Mehraufwände erfolgen durch Bund und Kanton. Für die Pflege und Unterstützung von Massnahmen in kommunalen Schutzobjekten (inkl. Waldrändern von kommunaler Bedeutung) sind die Einwohnergemeinden zuständig.

Klimawandel und Waldschutz

Der Klimawandel ist heute eine der grössten Herausforderungen für das Ökosystem Wald. Es ist schwer vorherzusagen, welche Auswirkungen dies hat. 

Eine langfristige Strategie zur Risikoverteilung hilft, den Aufwand zu einer anpassungsfähigen Bestockung über einen längeren Zeitraum zu verteilen und zu minimieren. Dabei spielen artenreiche Wälder eine wichtige Rolle, da sie es dem Ökosystem ermöglichen, sich an die veränderten Klimabedingungen anzupassen. Artenreichtum bedingt entsprechende Massnahmen, z. B. die Förderung seltener Baumarten bei der Waldpflege. Auch trockenresistente Baumarten wie Eichen, Elsbeeren und Linden können bei Pflanzungen eingesetzt werden. Es ist zudem wichtig, bei der Pflanzung auf genetische Vielfalt zu achten.

Erhöhte Temperaturen, häufigere Trockenperioden und der damit verbundene Wasserstress schwächen die Abwehrkräfte der Bäume und machen sie anfälliger für Krankheiten und Schadorganismen. Die Vitalität der Bäume nimmt ab. Auf Schäden durch biotische (Insekten, Pilze) oder abiotische Faktoren (Stürme, Dürre, Hitze) reagieren die Bäume deshalb anfälliger.

Das Eschentriebsterben hat den Bestand in der Region stark dezimiert. In den letzten zehn Jahren stieg die Zwangsnutzungsmenge kontinuierlich. Die Stammzahl der Esche ist aus diesem Grund stark gesunken. Seit dem Hitzesommer 2018 müssen zudem vermehrt alte Bäume (insbesondere Buchen) zwangsgenutzt werden. Diese erlitten durch die Hitze und die Trockenheit Schäden in den Kronen, welche mit der Zeit zu einem Sicherheitsproblem für die Waldbesucher wurden.


Invasive Neophyten

Invasive Neobiota wie Pilze, Pflanzen und Insekten treten im Wald vermehrt auf und führen zu Problemen. Die Bekämpfung ist sehr aufwändig, kostenintensiv (z. B. Drüsiges Springkraut, Japanischer Staudenknöterich, Goldrute, Götterbaum, etc.) oder teilweise unmöglich. Der Einsatz von Spritzmitteln im Wald ist nicht erlaubt. Der Forstbetrieb hat jedoch eine grössere Ausbreitung von Neophyten wie Kanadische Goldrute, Drüsiges Springkraut, Sommerflieder, Kirschlorbeer und Trompetenbaum verhindert.